Ist mein Kind schulfähig?

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.

Für alle Kinder in Baden-Württemberg ist die Teilnahme an der Einschulungsuntersuchung (ESU) Pflicht. Die ESU soll helfen, gesundheitliche Einschränkungen und mögliche Entwicklungsverzögerungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Damit soll sichergestellt werden, Kinder bei Bedarf rechtzeitig fördern und/oder gezielt behandeln zu können.

Zu den Untersuchungen laden die Gesundheitsämter ein. Die Einschulungsuntersuchungen erfolgen landesweit nach einem einheitlichen Verfahren.

Die ESU wird in zwei Schritten unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt:

Schritt 1: 24 bis 15 Monate vor der voraussichtlichen Einschulung (in der Regel im vorletzten Jahr vor Einschulung)
Die Eltern bzw. sorgeberechtigten Personen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen (freiwillig). Bei allen Kindern wird durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamts eine Basisuntersuchung (Screening) durchgeführt. Außerdem müssen der Impfpass und das Untersuchungsheft für Kinder vorgelegt werden.

Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung
Im Vordergrund steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulfähigkeit. Dabei werden alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, ärztlich untersucht. Bei den Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, liegt die Entscheidung über eine ärztliche Untersuchung im Ermessen des Schularztes. Zur Entscheidung werden herangezogen:

  • Die ärztliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse aus Schritt 1,
  • mit Einwilligung einer sorgeberechtigten Person:
  • die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher sowie
  • die Beurteilung der Schulfähigkeit des Kindes durch die für die Kooperation Kindertageseinrichtung/Schule zuständige Lehrkraft.

Die Entscheidung über die Schulfähigkeit des Kindes trifft die Schulleitung.

Dieser Text ist hier entnommen.

Entscheidungshilfe für Eltern: Vortrag Frau Drützler zur Schulfähigkeit

Fragen zur Einschulungsuntersuchung

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