Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. 
(aus Schulgesetz Baden-Württemberg, §55 , 1 )

Eltern und Schule tragen gemeinsam die Verantwortung für die schulische Erziehung der Kinder. Nur in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit kann diese Erziehungsgemeinschaft zum Wohl des Kindes wirken.

Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Sie können sich auch in der Schule einbringen als Elternvertreter, Lese-Eltern, Jugendbegleiter, Fördervereinsmitglied, Lerngangbegleiter, etc.

Gemeinsam gestalten wir das Schulleben bunter.

Infodienst Eltern – Newsletter des Kultusministeriums

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg