Mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sind nochmals Änderungen der Maßnahmen vorgenommen worden. Das Schreiben wurde am Freitagnachmittag veröffentlicht. Dies erfordert eine kleine Anpassung unseres Vorgehens.
Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht Maßnahmen in drei Stufen vor:
– Inzidenzwerte unter 100: Schulöffnung nach Plan
– Inzidenzwert über 100 und unter 165: Wechselunterricht
– Inzidenzwert über 165: nur Notgruppe und Fernlernen
Neu ist, dass alle Kinder für die Zeit der Präsenz an der Schule (also bis Inzidenz 165) zweimal getestet werden müssen. Dies war in den Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg bislang so nicht vorgesehen. Das Schreiben zur Teststrategie finden Sie hier.
Bitte testen Sie Ihr Kind immer an folgenden Wochentagen:
A) Gruppe A: Montag und Mittwoch: wenn es mittwochs in der Schule ist, Montag und Donnerstag: wenn es nur zwei Tage in der Schule ist.
B) Gruppe B: Mittwoch und Freitag: wenn es ab mittwochs in der Schule ist, Dienstag und Donnerstag: wenn es ab donnerstags in der Schule ist.
Bitte bestätigen Sie die Durchführung des Tests auf diesem Dokument:
Gruppe A Testbestätigung
Gruppe B Testbestätigung