Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Vorsichtsmaßnahmen den hohen Inzidenzzahlen angepasst. Wir haben Sie bereits per Mail über die Änderungen informiert, Sie können sich über die Maßnahmen auch hier informieren.
In der Alarmstufe II, die seit dem, 27.11.2021 gilt, wird darüber hinaus der Sportunterricht auf kontaktfreien Sport reduziert und das Singen ist nur noch mit Maske und dem Mindestabstand bzw. im Freien gestattet.

Regelungen in der Alarmstufe

Informationen zur Impfkampagne

Zusammen können wir durch vorsichtiges Handeln, Impfungen, die Einhaltung der Maßnahmen und sorgfältige Testungen den Schulbesuch für Ihre Kinder etwas sicherer gestalten.

Bleiben Sie gesund!

Neue Regelungen bei Corona – Alarmstufe