Die geschäftsführenden Schulleiterinnen und Schulleiter im Stadtkreis Karlsruhe haben in Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe die beweglichen Ferientage sowie die unterrichtsfreien Tage für das Schuljahr 2023/24 festgelegt. Damit ergibt sich nachstehende Fe- rienregelung für die Schulen der Stadt Karlsruhe:
Ferienregelung im Bereich der Stadt Karlsruhe im Schuljahr 2023/24:
Den Schulen stehen 5 bewegliche Ferientage (Fastnacht) und 3 unterrichtsfreie Tage zur Verfügung:
Die 3 unterrichtsfreien Tage werden wie folgt verteilt:
o Mo., 02.10.2023 (Brückentag vor Tag der Deutschen Einheit)
o Fr., 22.12.2023 (Verlängerung Weihnachtsferien)
o Fr., 10.05.2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt)
Ferienregelung 2023 / 2024