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Ein Kooperationskonzept zur optimalen Förderung von Kindern

Das Konzept „Schulreifes Kind“ ist ein Kooperationskonzept zwischen Kindergarten und Grundschule zur optimalen Förderung von förderbedürftigen Kindern in unterschiedlichen Bereichen rechtzeitig vor Schuleintritt. Es setzt dort an, wo über die Zielsetzungen des Orientierungsplans hinaus Förderbedarf besteht. Seit September 2006 wird es mit vier verschiedenen Modelltypen, die mit den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und sonstigen Trägerverbänden abgestimmt wurden, an 50 Standorten (Tranche I) und seit September 2007 an weiteren 195 Standorten (Tranche II) erprobt.
Ein Abschlussbericht mit einem Stufenplan und offenen Fragen einer Arbeitsgruppe des Kultusministeriums, der die kommunalen Landesverbände, die Kirchen und die sonstigen Trägerverbände wie das Staatsministerium und das Sozialministerium angehörten, wurde am 18. November 2005 verabschiedet. Das Projekt läuft derzeit im 3. Jahr und hat einen Erprobungszeitraum von 4 Jahren.

Am 27. April 2009 hat das Kabinett dem Kultusministerium auf der Grundlage eines Sachstandsberichts den Auftrag erteilt, im Frühjahr 2010 auf der Basis der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erneut zu berichten und einen Entscheidungsvorschlag für die flächendeckende Umsetzung des Konzepts „Schulreifes Kind“ vorzulegen.

Zielsetzung „Prävention geht vor Rehabilitation“

Alle Kinder sollen möglichst gleiche Startvoraussetzungen und -chancen für den Besuch der Grundschule erhalten. Das Konzept „Schulreifes Kind“ versteht sich als Netzwerk der Förderung. Es setzt auf dem Orientierungsplan als pädagogischem Fundament und dem mehrperspektivischen Bildungsverständnis des Orientierungsplans auf und sieht das Kind im Mittelpunkt nach dem Motto „Kein Kind soll verloren gehen“.

 

„Kinder sind keine Fässer, die gefüllt, sondern Feuer, die entfacht werden wollen.“ Francois Rabelais

Der baden-württembergische Orientierungsplan (vorläufige Fassung vom 17. Juni 2009) ist das Fundament für alle Konzepte und Vorhaben im frühkindlichen Bereich. Er bildet die Basis für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaften von Eltern, Kindergarten und Schule. Er ist auch der Ausgangspunkt für die Arbeit in der Grundschule. Zusammen mit dem Bildungsplan der Grundschule ist er die Arbeitsgrundlage für die Bildungshäuser 3-10. Er soll dafür sensibilisieren, wann eine weitergehende Förderung eines Kindes geboten ist und wann Unterstützungssysteme zu Rate gezogen werden sollen.

Alle Kinder sollen möglichst gleiche Startvoraussetzungen und -chancen für den Besuch der Grundschule erhalten. „Zum einen ermöglicht dies die pädagogische Arbeit des Kindergartens auf der Grundlage seines Bildungsauftrags und des Orientierungsplans. Das Land und die Kommunen halten darüber hinaus spezielle Förderangebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf und eine Intensivierung der Kooperation von Schule und Kindergarten für notwendig“ heißt es in der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich vom 4. November 2005.

Das Konzept „Schulreifes Kind“ versteht sich als Netzwerk der Förderung. Es setzt auf dem Orientierungsplan als pädagogischem Fundament und dem mehrperspektivischen Bildungsverständnis des Orientierungsplans auf und sieht das Kind im Mittelpunkt. Nach dem Motto „Kein Kind soll verloren gehen“ verfolgt das Konzept „Schulreifes Kind“ sechs Leitlinien:

Leitlinien des Konzepts „Schulreifes Kind“

Eckpunkte
zur Weiterentwicklung
des Konzepts „Schulreifes Kind“

– Vorgabepapier –

Den Kindergarten als wichtigen Bildungsort von Anfang an im Bewusstsein der gesamten Bevölkerung verankern.

Die große Chance in der Zusammenarbeit von Erzieherinnen und

1 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

Lehrkräften, also von Frühpädagogen und Primarpädagogen sehen und in der Kooperation mit den Ärzten.

  •  Probleme nicht an den Migranten festmachen, sondern förderbedürftige Schichten unterstützen.
  •  Jedes Kind achtsam begleiten und fördern.
  •  Eltern und Kinder nicht abstempeln, sondern in das Netzwerk derFörderung einbeziehen.
  •  Jedem einzelnen Kind eine optimale Basis für einen gelingenden Schulstart geben.

1. Konzept„SchulreifesKind“:EinKooperationskonzeptzuroptimalenFörderung von Kindern

Das von Herrn Ministerpräsident Oettinger MdL in seiner Regierungserklärung am 27. April 2005 angekündigte Konzept „Schulreifes Kind“ ist ein Kooperationskonzept zwischen Kindergarten und Grundschule zur optimalen Förderung von förderbedürftigen Kindern in unterschiedlichen Bereichen rechtzeitig vor Schuleintritt. Es setzt dort an, wo über die Zielsetzungen des Orientierungsplans hinaus Förderbedarf besteht. Seit September 2006 wird es mit vier verschiedenen Modelltypen, die mit den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und sonstigen Trägerverbänden abgestimmt wurden, an 50 Standorten (Tranche I) und seit September 2007 an weiteren 195 Standorten (Tranche II) erprobt. Ein Abschlussbericht mit einem Stufenplan und offenen Fragen einer Arbeitsgruppe des Kultusministeriums, der die kommunalen Landesverbände, die Kirchen und die sonstigen Trägerverbände wie das Staatsministerium und das Sozialministerium angehörten, wurde am 18. November 2005 verabschiedet. Das Projekt läuft derzeit im 3. Jahr und hat einen Erprobungszeitraum von 4 Jahren.

1.1 Zielsetzung „Prävention geht vor Rehabilitation“

Über die unbestrittene Tatsache hinaus, dass sprachliche Kompetenzen für einen gelingenden Schulstart notwendig sind, gibt es Kinder, die weitere und oft mehrere Entwicklungsrisiken gleichzeitig haben. Mit dem Konzept „Schulreifes Kind“ ist ein Förderkonzept initiiert worden, das es ermöglicht Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsverzögerungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf sowie Kinder mit geringen familiären Entwicklungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen, um sie gezielt fördern zu können und ihnen eine gute Basis für einen gelingenden Schulstart zu geben. Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Intensivierung der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen sowie ggf. sonderpädagogischen Einrichtungen und die zusätzliche pädagogische Förderung von förderbedürftigen Kindern. Die Kinder werden in folgenden Bereichen gefördert: Motorik, Persönlichkeitsentwicklung, Sozialverhalten, Entwicklung

2 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

von Alltagskompetenzen und emotionaler Kompetenz, Wahrnehmungsschulung, mathematische Entwicklung sowie Konzentration, Ausdauer und Arbeitstempo. Bestehen zusätzlich sprachliche Probleme, so werden Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Schulreifes Kind“ mit dem Förderprogramm der Landesstiftung oder mit HSL-Maßnahmen gekoppelt. Zentraler Gedanke des Konzepts ist die Unterstützung und Förderung durch ein Netzwerk von Kindergarten, Grundschule, ggf. Frühförderung und weiteren Experten, die nach Bedarf hinzugezogen werden. Damit verfolgt das Modellprojekt konsequent den Gedanken der Prävention.

1.2 Vereinbarung zwischen Land und Kommunen

Am 4. November 2005 wurde zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden im Rahmen der Vereinbarung über Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich unter anderem festlegt, dass das Land für das Konzept „Schulreifes Kind“ im Endausbau bis zu 45 Mio. Euro (= 900 Deputate) pro Jahr für die flächendeckende Konzeptimplementierung zur Verfügung stellt.

Rechtzeitig vor Abschluss der vierjährigen Erprobungsphase (Ende des Kindergartenjahres / Schuljahres 2009/10), d.h. im Frühjahr 2010 wird entsprechend dieser Vereinbarung sowohl über die Bewertung der Modelle wie auch über die gemeinsame Tragung der Nebenkosten (Beförderungskosten der Kinder und sächliche Aufwendungen der Träger) im Einvernehmen zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden des Projekts zu entscheiden sein.

1.3 Koalitionsvereinbarung und Kabinettsbeschlüsse

In der Koalitionsvereinbarung für die 14. Legislaturperiode wird der Wille bekräftigt, das Konzept „Schulreifes Kind“ in verschiedenen Modellen zu erproben und nach Auswertung der Evaluation flächendeckend umzusetzen. Es „leistet einen entscheidenden Beitrag dazu, dass alle Kinder den Anforderungen der Eingangsstufe der Grundschule gewachsen sind“.

Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Intensivierung der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen sowie ggf. sonderpädagogischen Einrichtungen und die zusätzliche pädagogische Förderung von förderbedürftigen Kindern. Damit sollen auch – wie in der Halbzeitbilanz 2008 der 14. Legislaturperiode ausgeführt – Zurückstellungen vom Schulbesuch und Klassenwiederholungen minimiert bzw. vermieden werden.

In seiner Regierungserklärung am 21. Juni 2006 betonte Ministerpräsident Oettinger MdL u. a., dass das zukunftsweisende Modell „Schulreifes Kind“ im Laufe der Legislaturperiode evaluiert und dann in den Regelbetrieb überführt wird. Das Kabinett hat daraufhin das Kultusministerium am 24. Juli 2007 beauftragt, „dafür Sorge zu tragen, dass das Verfahren zur Feststellung des sprachlichen Entwicklungsstandes ab 2008 Teil der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung werden kann, und „die weiteren Schritte zur Umsetzung der Konzeption ‚Schulreifes Kind‘ in die Wege zu leiten“. Am 27. April 2009 hat das Kabinett dem Kultusministerium auf der Grundlage eines Sachstandsberichts den Auftrag erteilt, im

3 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

Frühjahr 2010 auf der Basis der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung erneut zu berichten und einen Entscheidungsvorschlag für die flächendeckende Umsetzung des Konzepts „Schulreifes Kind“ vorzulegen.

2. Elemente des Konzepts „Schulreifes Kind“

Im Rahmen des Konzepts „Schulreifes Kind“ werden die Eltern über den Förderbedarf des Kindes und den geeigneten Förderort am „Runden Tisch“ auf der Grundlage von Ergebnissen der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung mit Sprachstandsdiagnose (ggf. unter Beziehung von weiteren Experten, z.B. Frühförderstelle) und der Erfahrungen des Kindergartens beraten. Gesprächsgegenstand ist auch die Durchführung der Förderung wie Maßnahmen zur Förderung der Feinmotorik, der Konzentration und Sprachfördermaßnahmen.

Es kann im Wesentlichen wie folgt skizziert werden:

  • Kooperation: Intensivkooperation zwischen Kindergarten und Grundschule (z. T. einschließlich der Präventivklassen)
  • Zielgruppe: Kinder mit besonderem Förderbedarf, die erhebliche Entwicklungsverzögerungen aufweisen, z. B. in der Motorik, in der Sprachentwicklung, im mathematischen Bereich oder in der Persönlichkeitsentwicklung, von Zurückstellung bedroht sind und keine günstige Prognose für eine positive Schullaufbahn aufweisen.
  • Förderansatz: Grundlage des ganzheitlichen Kooperationsmodells zur Vermeidung von Zurückstellung und Klassenwiederholung bildet das pädagogische Konzept der jeweiligen Einrichtung unter Berücksichtigung der Ziele des Orientierungsplans und der Vorgaben zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es soll ein optimaler Schulstart und eine gelingende Schullaufbahn gewährleistet werden. Zurückstellung soll vermieden werden, um keine Demotivierung und Beschädigung des Selbstbewusstseins zu erzeugen.
  • Förderort: Kindergarten oder Grundschule
  • Durchführung der Förderung: Die Förderung setzt eine gelingende Kooperation derbeteiligten Pädagogen (Erzieherin/Lehrkraft) voraus. Dabei ist der gegenseitige Know- How-Transfer für die Kinder förderlich. Die Verantwortung für die Förderung in den Präventivgruppen obliegt beim Förderort Kindergarten den Erzieherinnen. Sie kooperieren eng mit den Lehrkräften und planen gemeinsam die Förderung. Beim Förderort „Schule“ obliegt die Verantwortung den Lehrkräften, die in Kooperation mit Erzieherinnen die Förderung der Kinder gemeinsam planen. Die Verantwortung für die Förderung in den Präventivklassen obliegt dem Personal der Präventivklasse (Landespersonal: Erzieherinnen bzw. Sozialpädagoginnen bzw. Lehrkräfte). Das Personal kooperiert eng mit der Schule und dem Kindergarten.
  • Förderumfang: Bandbreite 4 bis 8 Stunden pro Woche je nach Förderbedarf (Präventivgruppen); Richtgröße ca. 18 Stunden pro Woche (Präventivklassen).
  • Entscheidung über die Förderbedürftigkeit und die Art der Förderung: Runder Tisch 4 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

nach Schritt 1 der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung (nach umfassendem Entwicklungsscreening im vorletzten Kindergartenjahr: 24 bis 15 Monate vor der Einschulung

• Fortbildung des Personals: An Akademien und in regionalen Fortbildungsveranstaltungen, Tandemfortbildungen für Erzieherinnen und Lehrkräfte; Multiplikatorenausbildung.

Kindergärten und Grundschulen haben sich im Januar 2006 gemeinsam für einen von vier Modelltypen beworben (A und B mit Varianten, C und D), wobei bei der Ausschreibung deutlich gemacht wurde, dass für das Modell C in der Erprobungsphase keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wurde in Aussicht gestellt, dass im Rahmen des verfügbaren Projektvolumens von bis zu 45 Mio. € bei der flächendeckenden Umsetzung pro Kooperation zwei Deputatsstunden zur Verfügung gestellt werden:

Modell A: Variante A 1:

Variante A 2:

Modell B: Variante B 1 Variante B 2: Variante B 3:

Modell C:

Modell D:

Förderung in Präventivklassen (Umfang ca. 18 Stunden)
1⁄2 Jahr vor der Einschulung durch Personal der Grundschulförderklassen (Landespersonal: entweder Fachlehrkräfte, Lehrkräfte oder Sozialpädagogen)
1 Jahr vor der Einschulung durch Personal der Grundschulförderklassen

Förderung in Präventivgruppen (Umfang: 4 bis 8 Stunden)
in jedem Kindergarten (Lehrkräfte + Erzieherinnen)
in zentralen Kindergärten (Lehrkräfte + Erzieherinnen)
in Schulen (durch Personal der Grundschulförderklassen; siehe hierzu Modell A oder Lehrkräfte in Kooperation mit Erzieherinnen)

Intensivkooperation zwischen Kindergärten und Schulen in der Erprobungsphase ohne zusätzliche Ressourcen

Förderung in Präventivgruppen (Umfang: 4 bis 8 Stunden) in jedem Kindergarten ausschließlich durch Erzieherinnen

5 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

Die Modelltypen in der Erprobungsphase verteilen sich wie folgt:

Modelltyp

Kurzbeschreibung

Anzahl der Standorte

A

Präventivklasse

28

davon A 1

1⁄2 Jahr vor der Schule

8

davon A 2

1 Jahr vor der Schule

20

B

Präventivgruppe

112

davon B 1

in jedem Kindergarten

41

davon B 2

in zentralen Kindergärten

19

davon B 3

in Schulen

52

C

Intensivkooperation

45

D

Präventivgruppe (ausschließlich mit Erzieherinnen)

42

Kombimodelle

18

Insgesamt

245 Standorte

Die Fördermodelle und der Förderumfang orientieren sich an den bereits vorhandenen Förderstrukturen und am Förderbedarf der Kinder. Größtmögliche Variabilität und Flexibilität für die Modelle mit ihren verschiedenen Ausprägungen ist deshalb die Devise für die Vorort-Lösungen. Den örtlichen Bedingungen wird dabei Rechnung getragen. D.h. die Fördermodelle und die Ausprägung der Organisationsformen bleiben der Vorort- Entscheidung überlassen. Je nach Modellvariante variiert die Förderung der Kinder in Umfang, Ort und durchführender pädagogischer Fachkraft.

3. Qualifikationsmaßnahmen

Zur Umsetzung des Projekts „Schulreifes Kind“ ist eine gemeinsame Qualifizierung der beteiligten Erzieherinnen und Lehrkräfte erforderlich, die neben der fachlichen Qualifizierung auch die intendierte Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule fördert. Aus diesem Grund wurde die Fortbildungskonzeption für Kindergarten und Schule gemeinsam angelegt. In der Konzeptionsgruppe für diese Maßnahme sind Personen aus Schule, Grundschulförderklasse, Schulpsychologischen Beratungsstellen, Staatlichem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung, der wissenschaftlichen Begleitung und Fachberatungen der kirchlichen und kommunalen Kindergärten beteiligt.

Die Qualifizierungsmaßnahme richtete sich zunächst an die 50 Modellstandorte der Tranche 1. Für diese Zielgruppe wurde ein Akademielehrgang im Frühjahr 2007 für je eine Lehrkraft und eine Erzieherin pro Modellstandort als Tandemfortbildung konzipiert. Im Herbst 2007 fanden auf Ebene der Regierungspräsidien Regionaltage für eine/n Teilnehmer/-in je Einrichtung (Kindergarten, Schule) statt. Neben inhaltlichen Aspekten sollten diese Tage vor allem der regionalen Netzwerkbildung dienen. Den Abschluss für die erste Tranche bildete im Frühjahr 2008 ein weiterer Lehrgang an der Landesakademie

6 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen.
Für die Tranche 2 des Modellprojekts fand eine zentrale Informationsveranstaltung am 9. Juni 2008 in Stuttgart statt mit dem Ziel, die über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Grundschulen und Kindergarten-Einrichtungen im laufenden Arbeitsprozess zu unterstützen, indem namhafte Wissenschaftler wie auch erfahrene Lehrkräfte und Erzieherinnen ihre Erkenntnisse aus Tranche 1 für diese Veranstaltung an 26 Ständen aufbereiteten.
Auf Grund der hohen Teilnehmerzahlen (weitere 195 Modellstandorte) werden seit dem Schuljahr 2008/2009 die Standorte der 2. Tranche auf Ebene der Regierungspräsidien qualifiziert. In Analogie zum Fortbildungsumfang der 1. Tranche bedeutet dies, dass die Qualifzierungsmaßnahme als Tandemfortbildung wiederum 5 Tage einschließlich eines Regionaltags umfasst.

4. Wissenschaftliche Begleitung

Im Auftrag des Kultusministeriums erfolgt unter der Federführung von Prof. Dr. Marcus Hasselhorn (Frankfurt), Prof. Dr. Wolfgang Schneider (Würzburg) und Prof. Dr. Hermann Schöler (Heidelberg) seit April 2007 eine wissenschaftliche Begleituntersuchung im Rahmen des Projektes „Schulreifes Kind“. Dabei geht es um die Wirksamkeit der durchgeführten Fördermaßnahmen sowie eine Evaluation der „Runden Tische“. Im Frühjahr 2008 begannen an 29 ausgewählten Modellstandorten Intensivuntersuchungen der Kinder, die im Jahr 2009 eingeschult werden sollen. Bei den Untersuchungen wurden Vorläuferfertigkeiten für spätere Schulleistungen erfasst, die es erlauben abzuschätzen, ob ein Risiko für spätere schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten vorliegt.

Um den bildungsrelevanten Entwicklungsstand von 4 1⁄2 -Jährigen angemessen erfassen zu können, wurden einschlägige testdiagnostische Verfahren gesichtet, modifiziert und zum Teil auch neu konzipiert. Anschließend wurden die Verfahren an über 150 Kindern erprobt und auf ihre Gütemerkmale hin untersucht. Als Ergebnis resultierten Tests, die geeignet sind, relevante Vorläuferfertigkeiten zeitökonomisch und kindgerecht zu erfassen.

Bislang fanden zwei Untersuchungsreihen an 63 Kindergärten mit über 800 Kindern statt (Frühjahr 2008 und Herbst 2008). Untersucht wurden Merkmale der Sprachentwicklung, spezifische Vorläuferfertigkeiten für den Schriftspracherwerb und den frühen Mathematikerwerb sowie die Fähigkeit zum logischen Denken und das Konzentrations- vermögen. Bei Untersuchungsreihe im Herbst 2008 wurde die Ausgangslage der Kinder zu Beginn der Förderung erfasst. Ein weiterer Untersuchungszeitraum mit den gleichen Kindern fand nach Beendigung der Förderung im Juli 2009 statt, um die Wirksamkeit der Förderung zu prüfen.

Darüber hinaus erfolgt an 17 Standorten seit September 2008 ein Coaching, bei dem die Durchführung der Fördermaßnahmen supervidiert und begleitet wird. Im Rahmen des Coachings wurde ein Fördertagebuch zur Erfassung der Förderziele, -inhalte und –

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methoden eingeführt, um fundierte Kenntnisse darüber zu erhalten, welche Umsetzungen besonders erfolgversprechend sind.

Runder Tisch
Zur Evaluation der „Runden Tische“, die für jedes Kind durchgeführt werden, wurden Informationen zur Durchführung und Zufriedenheit der Teilnehmer der „Runden Tische“ eingeholt. Diese wurden insgesamt sehr positiv beurteilt. Die Vermittlung von Informationen am „Runden Tisch“ wurde von 90 % der Teilnehmer als sehr gut bis sehr gut eingestuft; 80 % der Akteure empfanden den Umgang mit Konflikten als offen und konstruktiv; 89% beurteilten das Gesprächsklima als angemessen; 90% der Teilnehmer konnten sich gut aufeinander einlassen und gut miteinander zusammenarbeiten, 87% der Teilnehmer hielten die Personen, die für Förderung der Kinder verantwortlich sind, für sehr gut bis gut geschult und geeignet; 95% waren der Meinung, dass die Zeit des Runden Tisches recht effizient ausgenutzt wurde. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Einrichtung der „Runden Tische“ im Rahmen des Konzepts „Schulreifes Kind“ hohe Akzeptanz gefunden hat, als kompetent umgesetzt wahrgenommen und als „Bereicherung“ eingestuft wird, wobei insbesondere die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Fachleuten, Eltern, Kindergarten und Schule als positive Folge berichtet wird.

Coaching
An 17 Standorten begann im September 2008 ein Coaching im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung, das zum einen dem Austausch und der Kommunikation zwischen den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und der in der Praxis arbeitenden Förderkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte dient, zum andern können die Förderfachkräfte auftretende Fragen zu Förderinhalten klären. An der ersten Coaching-Sitzung nahmen über 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Außerdem wurde ein Fördertagebuch zur Dokumentation der Förderstunden eingeführt.

Fort- und Weiterbildung
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der wissenschaftlichen Begleitung ist die Beteiligung an den regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen der Personen, die an den Modellstandorten für die Realisierung und Durchführung der Fördermaßnahmen verantwortlich sind. Hierbei werden einerseits Informationen über die Aktivitäten der wissenschaftlichen Begleitung weitergegeben, andererseits aktuelle Erkenntnisse der individuellen Entwicklung kindlicher Lernmöglichkeiten und empirisch fundierter Fördermöglichkeiten für Kinder thematisiert und vermittelt.
Insgesamt können so Effekte der Förderung sichtbar gemacht und besonders erfolgreiche Fördermodelle und Förderansätze im Rahmen des Projekts „Schulreifes Kind“ identifiziert werden.

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Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung, die u. a. die Wirksamkeit der Runden Tische und die Fördermodelle untersucht, werden Anfang 2010 eine Justierung des Konzepts herbeiführen. Um die Wirksamkeit der ausgewählten Fördermodelle auf Nachhaltigkeit zu überprüfen, wurde die wissenschaftliche Begleitung um zwei Jahre verlängert.

siehe auch: www.kindergarten-bw.de

5. Breiter Beteiligungsprozess

Die Erfahrungen der Erprobungsphase, die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung und ein breiter Diskussionsprozess werden dazu beitragen, das Konzept weiterzuentwickeln und die Zusammenhänge mit dem Orientierungsplan zu verdeutlichen. Wie bei der Entwicklung des Orientierungsplans wird auch die Weiterentwicklung des Konzepts „Schulreifes Kind“ in einem breiten Beteiligungsprozess von betroffenen Institutionen, Trägern, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit durchgeführt.

  •  Bei der konstituierenden Sitzung des Lenkungsausschusses zur Weiterentwicklung des Konzepts „Schulreifes Kind“ am 30. Oktober 2009 unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Georg Wacker MdL haben sich die Ausschussmitglieder auf das vorliegende Eckpunktepapier verständigt. Im Lenkungsausschuss sind folgende Ressorts und Verbände vertreten: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Ministerium für Arbeit und Soziales, kommunale Landesverbände, Kirchen, sonstige freie Trägerverbände, Landesjugendamt, wissenschaftliche Begleitung des Projekts „Schulreifes Kind“. Die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses findet am 28. April 2010 statt.Der Lenkungsausschuss soll als Gremium zwischen politischer Ebene und Arbeitsebene die Vorgaben diskutieren und bewerten und den eingeschlagenen gemeinsamen Weg der Weiterentwicklung des Konzepts „Schulreifes Kind“ konstruktiv gestalten. Ziel ist die Optimierung des Konzepts „Schulreifes Kind“, das für die Erprobungsphase entwickelt wurde (siehe hierzu Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Schulreifes Kind“ vom 18. November 2005).
  •  Eine gemischte Expertengruppe aus Wissenschaftlern, der Fachpraxis, der Fortbildungskonzeptgruppe „Schulreifes Kind“, Fachberaterinnen und Fachberatern, Kooperationsbeauftragen Kindergarten-Grundschule, Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Modelltypen und Eltern hat sich am 7. und 8. Jan. 2010 in Klausur begeben. Eine zweite Klausur findet am 11. und 12. Mai 2010 wiederum an der Akademie Esslingen statt.

9 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

Auf der Grundlage von Vorgabenpapieren (Eckpunktepapier, Zeitplan), Auswertungen von Befragungen, Ergebnisse der gemeinsamen Fortbildungen, anhand von Berichten der wissenschaftlichen Begleitung, Rückmeldungen von Verbänden und Veröffentlichungen wird die Expertengruppe Vorschläge unterbreiten und Papiere zur Weiterentwicklung des Konzepts „Schulreifes Kind“ erstellen. Dabei werden die Vorgaben aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vom 18. November 2005 (intensiviertes Kooperationskonzept, S.16) und die offenen Fragen (S.7, Punkt 6) berücksichtigt.

  •  In der Arbeitsgruppe „Schulreifes Kind“ (Vertreter von Kultusministerium, Sozialministerium, kommunale Landesverbände, Kirchen, sonstige freie Trägerverbände, Landesjugendamt, Landesschulbeirat, Landeselternbeirat, Landeselternrat) werden die Papiere der Expertengruppe gesichtet und bewertet. Die Arbeitsgruppe „Schulreifes Kind“ hat beratende und unterstützende Funktion bei der Weiterentwicklung des Konzepts. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Schulreifes Kind“ werden dem Lenkungsausschuss vorgelegt.
  •  In einer Fachtagung am 11. Juni 2010 werden die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgestellt sowie ein Film „Im Gespräch bleiben: Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräfte am Runden Tisch“ präsentiert, der von der Hochschule der Medien in Stuttgart an drei Standorten gefilmt wurde. Eine Ausstellung vor, während und nach der Tagung soll Möglichkeiten des Austauschs der Standorte und anderer interessierter Teilnehmer bieten.Die Gesamtergebnisse werden von einer Redaktionsgruppe redaktionell aufgearbeitet. Zeitrahmen zur Umsetzung des Konzepts „Schulreifes Kind“
    •  bis Ende April 2010: Erstellung eines intensivierten Kooperationskonzepts und Klärung der offenen Fragen einschließlich Tragung der Nebenkosten
    •  Kabinettsbefassung im Frühjahr 2010
    •  ab 2010/2011: Sukzessiver Ausbau der bewährten Modelle (Organisations-,Personal- und Inhaltsmodell)
    •  2013/2014: Endausbau der bewährten ModelleEckpunkte der Optimierung des Konzepts Eckpunkt 1: Was soll bleiben?

      Runder Tisch
      Intensive Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule Netzwerk der Förderung
      Anpassung an die Förderstrukturen vor Ort
      Verknüpfung mit dem Orientierungsplan

10 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

Eckpunkt 2: Was muss präzisiert werden?

Stellenwert im Rahmen der frühkindlichen Bildung
Verknüpfung mit dem Orientierungsplan
Verdeutlichung der Konzeption im Rahmen eines Gesamtkonzepts

Eckpunkt 3: Was muss entwickelt werden?

  •  Intensiviertes Kooperationskonzept auf der Grundlage der VwV vom August 2002, der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zum Orientierungsplan, der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt „Schulreifes Kind“ – insbesondere auch der C-Modelle – , der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen und sonstiger Rückmeldungen
  •  Gesamtkonzeption „Schulreifes Kind“ und intensive Sprachförderung
  •  KommunikationskonzeptEckpunkt 4: Was muss geklärt werden?
    •  Art der Zusammenarbeit der Pädagogengruppen
    •  Zusammenarbeit mit Eltern (insbesondere auch von Kindern, die keinenKindergarten besuchen)
    •  Zusammenhang mit der neuen ESU
    •  Wechsel des Förderorts für die Kinder
    •  Beförderung und deren Kosten
    •  sächlicher Aufwand (Räume etc.)
    •  ggf. überschießender Betreuungsbedarf
    •  Finanzierungsfragen

11 Christa Engemann, Kultusministerium BW, Referat 33, Aktualisierung: 12. April 2010

 

 

 

 

 

 

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