Die sinkenden Inzidenzzahlen hat das Kultusministerium zum Anlass genommen, um die Maskenpflicht der SchülerInnen zu lockern. Ab Inzidenzwerten unter 35 ist im Klassenzimmer und außerhalb des Schulgebäudes das Tragen einer Maske nicht mehr vorgeschrieben. Außerhalb des Klassenzimmers bleibt die Maskenpflicht im Gebäude bestehen.

Maskenpflicht während Unterricht entfällt

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