Die Landesregierung hat auch für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab Montag den 22. März 2021 beschlossen. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Bitte beachten Sie, dass es auch Masken in Kindergrößen zu kaufen gibt, die für Ihre Kinder deutlich angenehmer zu tragen sind und dadurch wesentlich besser schützen.

Auf der Homepage der Landesregierung erhalten Sie weitere Informationen.

Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Kinder sehr entspannt und wie selbstverständlich mit den Masken-Regelungen an unserer Grundschule umgegangen sind. Herzlichen Dank an alle Eltern, die diese bisher freiwilligen Regelungen unterstützt und ihre Kinder zum Tragen der Masken angehalten hatten.

Auch bei der nun anstehenden Maskenpflicht hoffen wir wieder auf Ihre Unterstützung. Selbstverständlich werden unsere Kolleginnen darauf eingehen, wenn die Kinder auch außerplanmäßig eine Pause benötigen und entsprechende Maßnahmen treffen.

Ebenso bilden die Schnelltests, die wir ab nächster Woche an der Schule für Ihre Kinder anbieten, einen weiteren Baustein, mit welchem wir die Ausbreitung des Corona-Virus bremsen können. Die Tests sind freiwillig und werden durch geschultes Personal der Eisbär-Apotheke durchgeführt. Bitte lassen Sie Ihre Kinder daran teilnehmen. Alle KollegInnen lassen sich bereits seit einigen Wochen zweimal wöchentlich testen, um Ihre Kinder zu schützen. Hierzu auch das Infoschreiben des Kultusministeriums.

Maskenpflicht auch an Grundschulen

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